1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über den Umfang der Verletzungen, die der Kläger bei einem Verkehrsunfall erlitt.
Der in F. lebende Kläger ist von Beruf Unternehmensberater. Er ist bei der Beklagten seit dem 9. Mai 2018 freiwillig gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert.
Am 23. Juni 2018 erlitt er während einer Fahrt zu einer Kundin in S. einen Verkehrsunfall, bei dem an seinem PKW ein unfallbedingter Reparaturschaden in Höhe von 2.294,57 (netto) entstand.
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