LSG Hamburg - Urteil vom 09.03.2022
L 2 U 37/21
Normen:
SGB VII § 7 Abs. 1; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 45 Abs. 1 Nr. 1; SGB I § 43 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 23.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 36 U 105/19

Anspruch auf Verletztengeld in der gesetzlichen UnfallversicherungAnforderungen an das Vorliegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit

LSG Hamburg, Urteil vom 09.03.2022 - Aktenzeichen L 2 U 37/21

DRsp Nr. 2022/15755

Anspruch auf Verletztengeld in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an das Vorliegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit

Für einen Anspruch auf Verletztengeld ist allein entscheidend, wie lange von einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit ausgegangen werden kann.

Tenor

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 7 Abs. 1; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 45 Abs. 1 Nr. 1; SGB I § 43 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über den Umfang der Verletzungen, die der Kläger bei einem Verkehrsunfall erlitt.

Der in F. lebende Kläger ist von Beruf Unternehmensberater. Er ist bei der Beklagten seit dem 9. Mai 2018 freiwillig gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert.

Am 23. Juni 2018 erlitt er während einer Fahrt zu einer Kundin in S. einen Verkehrsunfall, bei dem an seinem PKW ein unfallbedingter Reparaturschaden in Höhe von 2.294,57 (netto) entstand.