Die Parteien streiten um die Verpflichtung des Arbeitgebers zur nochmaligen Verlängerung eines Berufsausbildungsverhältnisses.
Zum Sachstand wird gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 04.05.2005 -
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|