Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 16.02.2017 wird zurückgewiesen.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits auch im Berufungsverfahren.
III.Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 9.679,36 EUR festgesetzt.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Vergütungsrückzahlung nach einer Prothesenversorgung.
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