LSG Bayern - Urteil vom 11.04.2019
L 20 KR 362/17
Normen:
BGB a.F. § 651; BGB § 439 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 16.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 KR 521/16

Anspruch auf Vergütungsrückzahlung nach einer Prothesenversorgung wegen zahlreicher Mängel an der ProtheseAnwendbarkeit der Vorschriften des BGB über die Sachmängelhaftung dem Grunde nachFehlende Aufforderung zur Nacherfüllung in Form einer Ersatzlieferung einer neuen Prothese

LSG Bayern, Urteil vom 11.04.2019 - Aktenzeichen L 20 KR 362/17

DRsp Nr. 2019/7250

Anspruch auf Vergütungsrückzahlung nach einer Prothesenversorgung wegen zahlreicher Mängel an der Prothese Anwendbarkeit der Vorschriften des BGB über die Sachmängelhaftung dem Grunde nach Fehlende Aufforderung zur Nacherfüllung in Form einer Ersatzlieferung einer neuen Prothese

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 16.02.2017 wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits auch im Berufungsverfahren.

III.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 9.679,36 EUR festgesetzt.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB a.F. § 651; BGB § 439 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Vergütungsrückzahlung nach einer Prothesenversorgung.