Auf die Berufung der Beklagten wird das Urkundenvorbehaltsurteil der Vorsitzenden der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld vom 22.07.2015 abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
I.
Die Parteien streiten im Urkundenverfahren um das Vorstandsgehalt des Klägers für den Monat November 2014.
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