Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 17.08.2021 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Der Antragssteller begehrt die Übernahme von Miet- und Umbaukosten für einen behindertengerechten PKW im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
Die form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 17.08.2021 ist zulässig, jedoch unbegründet. Das Sozialgericht hat den Antrag im Ergebnis zu Recht abgelehnt.
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