BSG - Urteil vom 24.02.2016
B 8 SO 18/14 R
Normen:
SGB XII § 54 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LSG Sachsen-Anhalt, vom 06.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen L 8 SO 30/12
SG Magdeburg, vom 18.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 SO 56/09

Anspruch auf Übernahme von Fahrkosten für einen Behindertenfahrdienst während der Arbeiten an einer Promotion als Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

BSG, Urteil vom 24.02.2016 - Aktenzeichen B 8 SO 18/14 R

DRsp Nr. 2016/7399

Anspruch auf Übernahme von Fahrkosten für einen Behindertenfahrdienst während der Arbeiten an einer Promotion als Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

Die Pflicht zur umfassenden Prüfung eines Rehabilitationsantrags nach allen in Betracht kommenden Leistungsgesetzen gilt auch in einem der eigentlichen Leistungsbewilligung vorgeschalteten Verfahren der Zusicherung bzw wenn das Ziel der Leistung auf den Beitritt zu einer Schuld gerichtet ist.

Der Kurztext wird in Kürze nachgeführt!

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 6. Februar 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB XII § 54 Abs. 1;

Gründe:

I

Im Streit ist die Übernahme von Fahrtkosten zwischen H und B wegen Arbeiten für eine Promotion ab 1.4.2008 als Rehabilitationsleistung.