Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 6. Februar 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Im Streit ist die Übernahme von Fahrtkosten zwischen H und B wegen Arbeiten für eine Promotion ab 1.4.2008 als Rehabilitationsleistung.
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