LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 21.03.2019
L 11 AS 1334/15
Normen:
SGB II § 22;
Vorinstanzen:
SG Hildesheim, - Vorinstanzaktenzeichen 46 AS 966/11

Anspruch auf Übernahme tatsächlich angefallener Wohnkosten nach dem SGB IIVoraussetzungen eines schlüssigen KonzeptsAusschließliche Einbeziehung von Angebotsmieten

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.03.2019 - Aktenzeichen L 11 AS 1334/15

DRsp Nr. 2019/8472

Anspruch auf Übernahme tatsächlich angefallener Wohnkosten nach dem SGB II Voraussetzungen eines schlüssigen Konzepts Ausschließliche Einbeziehung von Angebotsmieten

1. Für ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft und Heizung fehlt es an der Repräsentativität der Daten, wenn das Konzept ausschließlich Angebotsmieten einbezieht und Bestandsmieten zur Ermittlung des angemessenen qm-Preises unberücksichtigt lässt. 2. Der Senat folgt dabei - insbesondere auch im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung - der Rechtsauffassung des 8. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. Mai 2018 - L 8 SO 193/13 - und dem Beschluss des BSG vom 28. Januar 2019 - B 8 SO 41/18 B.