LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 16.02.2022
L 11 AS 479/21 B
Normen:
SGB II § 28; SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Hildesheim, vom 04.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 24 AS 4116/21

Anspruch auf Übernahme des Schulgelds für den Besuch einer PrivatschuleSchulgeld als unabweisbarer Mehrbedarf (vorliegend verneint)Wechsel zu einer kostenfreien öffentlichen Schule

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16.02.2022 - Aktenzeichen L 11 AS 479/21 B

DRsp Nr. 2022/10383

Anspruch auf Übernahme des Schulgelds für den Besuch einer Privatschule Schulgeld als unabweisbarer Mehrbedarf (vorliegend verneint) Wechsel zu einer kostenfreien öffentlichen Schule

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Hildesheim vom 4. August 2021 wird zurückgewiesen.

Eine Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren findet nicht statt.

Normenkette:

SGB II § 28; SGG § 193;

Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutzes eine Verpflichtung des Antragsgegners zur Übernahme des Schulgelds der von ihm besuchten Privatschule iHv 165,00 Euro monatlich.