1. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 31.05.2011 –
2. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
4. Die Revision wird zugelassen.
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