Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungs-verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Zahlung eines höheren Übergangsgeldes während der Inanspruchnahme von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
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