LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.04.2006
L 8 AL 4150/05
Normen:
Job-AQTIV-G Art. 1 Nr. 23 Buchst. a ; SGB III § 57 Abs. 1 § 57 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a § 57 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a ;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 09.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 AL 188/05

Anspruch auf Überbrückungsgeld nach der Neufassung von § 57 Abs. 2 Nr. 1 SGB III, Herbeiführung der Arbeitslosigkeit durch Aufhebungsvertrag

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.04.2006 - Aktenzeichen L 8 AL 4150/05

DRsp Nr. 2006/27526

Anspruch auf Überbrückungsgeld nach der Neufassung von § 57 Abs. 2 Nr. 1 SGB III, Herbeiführung der Arbeitslosigkeit durch Aufhebungsvertrag

Wenn ein Arbeitnehmer durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages seine Arbeitslosigkeit erst begründet oder eine Situation herbeiführt, die ohne die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hätte begründen können, so scheidet ein Anspruch auf Überbrückungsgeld auch nach der Neufassung von § 57 Abs. 2 Nr. 1 SGB III durch Art. 1 Nr. 23 des Gesetzes zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 10.12.2001 und dem damit verbundenen Verzicht auf die bis dahin geltende Fördervoraussetzung einer mindestens 4-wöchigen Arbeitslosigkeit vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette: