LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.04.2004 - Aktenzeichen L 3 AL 5035/02
DRsp Nr. 2006/24345
Anspruch auf Überbrückungsgeld
Voraussetzung für die Gewährung von Überbrückungsgeld ist die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Inland. Dabei genügt es für den Nachweis einer inländischen Geschäftstätigkeit nicht, in Deutschland behördlich gemeldet zu sein, eine Wohnung gemietet zu haben und sich hin und wieder in Deutschland aufzuhalten. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]