LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.04.2004
L 3 AL 5035/02
Normen:
SGB III § 57 ;

Anspruch auf Überbrückungsgeld

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.04.2004 - Aktenzeichen L 3 AL 5035/02

DRsp Nr. 2006/24345

Anspruch auf Überbrückungsgeld

Voraussetzung für die Gewährung von Überbrückungsgeld ist die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Inland. Dabei genügt es für den Nachweis einer inländischen Geschäftstätigkeit nicht, in Deutschland behördlich gemeldet zu sein, eine Wohnung gemietet zu haben und sich hin und wieder in Deutschland aufzuhalten. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB III § 57 ;