LSG Schleswig-Holstein vom 20.03.2008
L 9 B 576/07 SO ER
Normen:
SchwbWV § 5 Abs. 1; SchwbWV § 5 Abs. 4; SGB XII § 58; SGB XII § 9 Abs. 2; SGB IX § 41 Abs. 2 Nr. 3;

Anspruch auf Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, Außenarbeitsplatz in einer Kindertagesstätte, Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles, Angemessenheitsprüfung und Ausübung des Auswahlermessens

LSG Schleswig-Holstein, vom 20.03.2008 - Aktenzeichen L 9 B 576/07 SO ER

DRsp Nr. 2009/5057

Anspruch auf Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, Außenarbeitsplatz in einer Kindertagesstätte, Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles, Angemessenheitsprüfung und Ausübung des Auswahlermessens

1. Für die Fortführung einer Maßnahme in einer Kindertagesstätte kommt eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger nicht in Betracht, da sie keinen vorübergehenden Charakter im Sinne von § 41 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX iVm § 5 Abs. 4 SchwbWV aufweist. 2. Zur in Schleswig-Holstein bestehenden Möglichkeit, auf Dauer angelegte Außenarbeitsplätze nach § 5 Abs. 1 SchwbWV einzurichten, gehört auch eine Maßnahme in einer Kindertagesstätte.