LSG Schleswig-Holstein vom 20.03.2008 L 9 B 576/07 SO ER
Normen:
SchwbWV § 5 Abs. 1; SchwbWV § 5 Abs. 4; SGB XII § 58; SGB XII § 9 Abs. 2; SGB IX § 41 Abs. 2 Nr. 3;
Anspruch auf Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, Außenarbeitsplatz in einer Kindertagesstätte, Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles, Angemessenheitsprüfung und Ausübung des Auswahlermessens
LSG Schleswig-Holstein, vom 20.03.2008 - Aktenzeichen L 9 B 576/07 SO ER
DRsp Nr. 2009/5057
Anspruch auf Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, Außenarbeitsplatz in einer Kindertagesstätte, Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles, Angemessenheitsprüfung und Ausübung des Auswahlermessens
1. Für die Fortführung einer Maßnahme in einer Kindertagesstätte kommt eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger nicht in Betracht, da sie keinen vorübergehenden Charakter im Sinne von § 41 Abs. 2 Nr. 3SGB IX iVm § 5 Abs. 4 SchwbWV aufweist.2. Zur in Schleswig-Holstein bestehenden Möglichkeit, auf Dauer angelegte Außenarbeitsplätze nach § 5 Abs. 1 SchwbWV einzurichten, gehört auch eine Maßnahme in einer Kindertagesstätte.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.