Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 12. August 2009 wie folgt abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Klägers sind nicht zu erstatten.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|