Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 18. September 2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten um die Übernahme ungedeckter Kosten im Rahmen der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung und -assistenz (ISA) durch den Kläger für die Zeit von März 2007 bis November 2008.
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