LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 02.03.2011
L 2 SO 4920/09
Normen:
SGB XII § 29; SGB XII § 34;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 10.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 SO 6425/07

Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme der Stromkosten zum Betrieb der Heizungsanlage; Schätzung bei Erfassung durch einen Stromzähler

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.03.2011 - Aktenzeichen L 2 SO 4920/09

DRsp Nr. 2011/8392

Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme der Stromkosten zum Betrieb der Heizungsanlage; Schätzung bei Erfassung durch einen Stromzähler

Bei der Erfassung des Stromverbrauchs mit nur einem Zähler kann zur Differenzierung zwischen vom Regelsatz umfassten Stromkosten (Haushaltsstrom) und Stromkosten als Kosten der Unterkunft (Heizkosten) geschätzt werden (im Anschluss an BSG Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 41/08 R -; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 23. 10. 2009 - L 12 AS 4179/08 -).

Eine Schätzung des Heizkostenanteils an den Stromkosten ist sachgerecht, wenn die Erfassung des Stromverbrauchs mit nur einem Zähler erfolgt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 10. September 2009 insoweit abgeändert, als der Beklagte nur zur Zahlung von 503,37 € verurteilt und im Übrigen die Klage abgewiesen wird.

Im Übrigen wird die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.

Der Beklagte erstattet der Klägerin die Hälfte der außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen.

Normenkette:

SGB XII § 29; SGB XII § 34;

Tatbestand:

Streitig ist die Übernahme einer Nachforderung für Strom.