Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. November 2011 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Revisionsverfahren zu erstatten.
I
Im Streit ist ein Anspruch des Klägers auf Übernahme der Kosten für die Wohnungsnutzung (Assistenzzimmer und Nebenkosten) durch seine Pflegepersonen für Oktober 2005.
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