LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.03.2015
L 2 SO 5608/13
Normen:
SGB XII § 74;
Fundstellen:
FamRZ 2015, 1535
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 14.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 SO 1520/12

Anspruch auf Sozialhilfe; Keine Übernahme von Bestattungskosten bei Kostenübernahme durch Angehörige

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2015 - Aktenzeichen L 2 SO 5608/13

DRsp Nr. 2015/7835

Anspruch auf Sozialhilfe; Keine Übernahme von Bestattungskosten bei Kostenübernahme durch Angehörige

Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten der Bestattung der verstorbenen Mutter durch den Sozialhilfeträger, wenn der daneben als Angehöriger ebenfalls zur Bestattung verpflichtete Bruder der Klägerin, der anders als die Klägerin darüberhinaus auch als Erbe vorrangig bestattungspflichtig war, tatsächlich (wenn auch ratenweise) die noch offenen Bestattungskosten abbezahlt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 14. November 2013 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB XII § 74;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten steht die Übernahme von Bestattungskosten im Streit.