SG Berlin - Beschluss vom 28.11.2005
S 49 SO 4514/05 ER
Normen:
SGB XII § 19 Abs. 1 § 27 Abs. 1 § 36 Abs. 1 S. 1 ;

Anspruch auf Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt bei einer Haushaltsgemeinschaft

SG Berlin, Beschluss vom 28.11.2005 - Aktenzeichen S 49 SO 4514/05 ER

DRsp Nr. 2008/9149

Anspruch auf Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt bei einer Haushaltsgemeinschaft

§ 36 Abs. 1 S. 1 SGB XII enthält die doppelte Vermutung, dass Wohngemeinschaften auch Haushaltsgemeinschaften sind und in ihnen notfalls gegenseitig Leistungen zum Lebensunterhalt erbracht werden, wenn dieses auf Grund des Einkommens und Vermögens zu erwarten ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB XII § 19 Abs. 1 § 27 Abs. 1 § 36 Abs. 1 S. 1 ;