SG Hamburg 59. Kammer - S 59 AY 11/06 ER - 02.03.2006,
Anspruch auf Sozialhilfe für Asylbewerber
LSG Hamburg, Beschluß vom 27.04.2006 - Aktenzeichen L 4 B 84/06 ER AY
DRsp Nr. 2007/20152
Anspruch auf Sozialhilfe für Asylbewerber
1. Unter "rechtsmissbräuchlicher Beeinflussung" nach § 2 Abs. 1AsylbLG ist ein verschuldensgetragenes Fehlverhalten zu verstehen. Die bloße Ausnutzung der bestehenden Rechtsposition der Duldung ist nicht rechtsmissbräuchlich.2. Die Verwendung der Formulierung "nur .. wenn" in § 2 Abs. 3AsylbLG weist darauf hin, dass minderjährige Kinder sowohl die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1AsylbLG als auch zusätzlich nach § 2 Abs. 3AsylbLG erfüllen müssen. Einem Kind im Alter von unter 36 Monaten können daher keine Analogleistungen gemäß § 2AsylbLG zustehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]