Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stade vom 21. Dezember 2009 - S 33 SO 16/07 - aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen, soweit das Sozialgericht die Beklagte zur Leistung verurteilt hat.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 25 194,33 Euro festgesetzt.
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Im Streit ist (noch) die Erstattung von Kosten für Sozialhilfeleistungen in Höhe von 20 194,33 Euro, die der Kläger für die Zeit vom 15.10.2005 bis 28.2.2007 an M S. (S.) erbracht hat.
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