Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 20. November 2014 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über die Übernahme der Kosten für die Bestattung des 2012 verstorbenen Bruders des Klägers K.S.Z..
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