LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.04.2015
L 7 AY 3763/12
Normen:
AsylbLG § 2; AsylbLG § 3; SGB X § 44;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 16.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 AY 3509/11

Anspruch auf sog. Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Keine durchgehende Bedürftigkeit beim Bezug von Kinderzuschlag/Wohngeld

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2015 - Aktenzeichen L 7 AY 3763/12

DRsp Nr. 2015/8458

Anspruch auf sog. Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Keine durchgehende Bedürftigkeit beim Bezug von Kinderzuschlag/Wohngeld

Eine für die rückwirkende Gewährung höherer Leistungen nach § 2 AsylbLG erforderliche durchgehende Bedürftigkeit liegt nicht vor, wenn zumindest in einem Monat der Kinderzuschlag nach § 6a BKGG bzw. Wohngeld bezogen worden ist.

Tenor

Die Berufungen der Kläger gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 16. Juli 2012 werden zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

AsylbLG § 2; AsylbLG § 3; SGB X § 44;

Tatbestand

Die Kläger begehren im Rahmen eines Zugunstenverfahrens die rückwirkende Bewilligung höherer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), insbesondere sog. Analogleistungen nach § 2 AsylbLG, für die Zeit vom 1. Januar 2005 bis zum 30. September 2007.