Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 04.10.2016 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Klägerin begehrt noch Verletztenrente nach dem am 00.00.2015 verstorbenen Versicherten I (Versicherter) ab einem früheren Zeitpunkt.
Sie ist die Witwe des Versicherten und lebte mit diesem bis zu dessen Tod in einem gemeinsamen Haushalt.
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