Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 14. Januar 2014 geändert und die Klage auch im Übrigen abgewiesen.
Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) für die Zeit vom 1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2015.
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