LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.05.2016
L 5 R 4194/13
Normen:
SGB VI § 43; SGG § 63 Abs. 2; ZPO § 418; ZPO § 419;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 25.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 19 R 1057/11

Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei psychischen Erkrankungen; Abgrenzung zu einer Akuterkrankung; Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses im sozialgerichtlichen Verfahren

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.05.2016 - Aktenzeichen L 5 R 4194/13

DRsp Nr. 2016/11201

Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei psychischen Erkrankungen; Abgrenzung zu einer Akuterkrankung; Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses im sozialgerichtlichen Verfahren

1. Bei einem Empfangsbekenntnis handelt es sich um eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 ZPO, die damit grundsätzlich den vollen Beweis dafür erbring, dass der darin angegebene Zustellungszeitpunkt der Wirklichkeit entspricht. Dies gilt freilich dann nicht, wenn die Urkunde äußere Mängel aufweist. Dies ist etwa gegeben, wenn das Ausstellungsdatum des Empfangsbekenntnisses nach dem Empfangsdatum liegt.