LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 31.01.2005
L 2 RJ 38/04
Normen:
SGB VI § 43 ;
Vorinstanzen:
SG Mainz, vom 10.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 RI 106/01 Mz

Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit bei häufiger Aufnahme geringer Flüssigkeitsmengen

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.01.2005 - Aktenzeichen L 2 RJ 38/04

DRsp Nr. 2008/20556

Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit bei häufiger Aufnahme geringer Flüssigkeitsmengen

Kann der Versicherte noch vollschichtig körperlich leichte bis gelegentlich mittelschwere Tätigkeiten im Wechsel der Körperhaltung zwischen Sitzen, Gehen und Stehen, in geschlossenen, temperierten Räumen, ohne inhalative Noxen verrichten, so begründet die Notwendigkeit der häufigen Aufnahme geringer Flüssigkeitsmengen zur Vermeidung der Austrocknung der Mundschleimhaut weder das Vorliegen einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen noch eine schwere spezifische Leistungsbehinderung. Die berufliche Einsetzbarkeit unter betriebsüblichen Arbeitsbedingungen ist nicht deshalb in Frage gestellt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VI § 43 ;
Vorinstanz: SG Mainz, vom 10.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 RI 106/01 Mz