Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts
Stuttgart vom 15.08.2014 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger macht einen Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung geltend.
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