I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 13.10.2005 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Die 1944 geborene Klägerin erlernte von 1961 bis 1964 den Beruf einer Buchhändlerin. Zuletzt war sie versicherungspflichtig in dem Beruf als Buchhändlerin von 1981 bis 1993 beschäftigt. Danach war sie arbeitsunfähig/arbeitslos.
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