LSG Thüringen - Urteil vom 25.11.2014
L 6 R 1854/12
Normen:
SGB VI § 240 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Gotha, vom 15.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 19 R 8462/10

Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; Zumutbare Verweisung eines Baggerfahrers im sog. Mehrstufenschema des Bundessozialgerichts auf die Tätigkeit eines Pförtners an der Nebenpforte

LSG Thüringen, Urteil vom 25.11.2014 - Aktenzeichen L 6 R 1854/12

DRsp Nr. 2015/4109

Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; Zumutbare Verweisung eines Baggerfahrers im sog. Mehrstufenschema des Bundessozialgerichts auf die Tätigkeit eines Pförtners an der Nebenpforte

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 15. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 240 Abs. 2;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger eine Rente wegen Erwerbsminderung und eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für den Zeitraum 1. April 2009 bis 31. Dezember 2010 zusteht.