Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 15. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger eine Rente wegen Erwerbsminderung und eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für den Zeitraum 1. April 2009 bis 31. Dezember 2010 zusteht.
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