LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 13.01.2011
L 3 R 70/10
Normen:
SGB VI § 240 Abs. 1; SGB VI § 240 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 12.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 13 R 786/07

Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; Nachweis eines Dauerarbeitsverhältnisses für die Prüfung einer Verweisungstätigkeit; Beweislast

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.01.2011 - Aktenzeichen L 3 R 70/10

DRsp Nr. 2011/6485

Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; Nachweis eines Dauerarbeitsverhältnisses für die Prüfung einer Verweisungstätigkeit; Beweislast

Der fehlende Nachweis, dass ein auf Dauer angelegtes Arbeitsverhältnis und nicht nur eine zeitlich befristete Aushilfstätigkeit vereinbart war, geht zu Lasten des Klägers.

Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind zwischen den Beteiligten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 240 Abs. 1; SGB VI § 240 Abs. 2;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist (nur noch) die Bewilligung von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) streitig.