Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 29. März 2006 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung über den 31.01.2004 hinaus bis 31.07.2006.
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