LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 07.10.2010
L 10 KN 26/08
Normen:
SGB VI § 240; SGB VI § 43 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2; SGB VI § 43 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 27.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 KN 43/06

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Verweisbarkeit eines Bauwerkers als angelernter Arbeitnehmer

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.10.2010 - Aktenzeichen L 10 KN 26/08

DRsp Nr. 2011/16167

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Verweisbarkeit eines Bauwerkers als angelernter Arbeitnehmer

Ein Bauwerker ist als angelernter Arbeitnehmer sozial zumutbar auf die Tätigkeit eines Poststellenmitarbeiters in der öffentlichen Verwaltung verweisbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 240; SGB VI § 43 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2; SGB VI § 43 Abs. 3;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger eine Rente wegen Erwerbsminderung - gegebenenfalls auch wegen Berufsunfähigkeit - zusteht.