LSG Bayern - Urteil vom 14.05.2009
L 14 R 162/07
Normen:
SGB VI § 240 Abs. 2; SGB VI § 43 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Landshut, vom 23.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 R 468/04

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Verweisbarkeit eines angelernten Landwirts im Mehrstufenschema

LSG Bayern, Urteil vom 14.05.2009 - Aktenzeichen L 14 R 162/07

DRsp Nr. 2009/20165

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Verweisbarkeit eines angelernten Landwirts im Mehrstufenschema

Für einen gelernten Landwirt, der zuletzt freiwillig lediglich eine ungelernte oder allenfalls eine kurzfristig angelernte Tätigkeit versicherungspflichtig verrichtet hat, ist kein konkreter Verweisungsberuf zu benennen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 23. Januar 2007 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten für das Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 240 Abs. 2; SGB VI § 43 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2;

Tatbestand:

Streitig ist eine Rente wegen Erwerbsminderung für den Zeitraum vom 01.12.2003 bis 31.08.2006.