LSG Thüringen - Urteil vom 28.09.2010
L 6 R 675/08
Vorinstanzen:
SG Gotha - S 27 RA 3264/03 - 8.5.2008,

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Verweisbarkeit einer kaufmännischen Angestellten im Mehrstufenschema

LSG Thüringen, Urteil vom 28.09.2010 - Aktenzeichen L 6 R 675/08

DRsp Nr. 2012/4806

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Verweisbarkeit einer kaufmännischen Angestellten im Mehrstufenschema

Eine kaufmännische Angestellte der Stufe 3 des Mehrstufenschemas des BSG kann zumutbar auf die Tätigkeit einer Registratorin verwiesen werden. Bei dieser Tätigkeit ist keine Berufsausbildung erforderlich; fehlende Kenntnisse können durch Einarbeitung bzw Anlernen in weniger als drei Monaten erworben werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 8. Mai 2008 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung.

Die 1954 geborene Klägerin absolvierte in der Zeit vom 1. September 1971 bis Juli/August 1973 erfolgreich eine Ausbildung zum Wartungsmechanikerin für Datenverarbeitungs- und Büromaschinen. Sie schloss im Mai 1982 einen Meisterlehrgang ab und ist seit Januar 1992 staatlich geprüfte Betriebswirtin. Seit dem 1. Februar 1992 ist sie bei der Firma Starke Datensysteme in E. als kaufmännische Angestellte beschäftigt.