Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 8. Mai 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung.
Die 1954 geborene Klägerin absolvierte in der Zeit vom 1. September 1971 bis Juli/August 1973 erfolgreich eine Ausbildung zum Wartungsmechanikerin für Datenverarbeitungs- und Büromaschinen. Sie schloss im Mai 1982 einen Meisterlehrgang ab und ist seit Januar 1992 staatlich geprüfte Betriebswirtin. Seit dem 1. Februar 1992 ist sie bei der Firma Starke Datensysteme in E. als kaufmännische Angestellte beschäftigt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|