Auf die Berufung der Klägerin werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stendal vom 15. Februar 2006 und der Bescheid der Beklagten vom 10. Februar 2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 15. September 2004 geändert.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit ab dem 1. Dezember 2003 zu bewilligen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zur Hälfte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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