LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.03.2011
L 2 R 2138/10
Normen:
SGB VI § 43;
Fundstellen:
NZS 2011, 670
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 20.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 11 R 4397/09

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Verweisbarkeit einer Büropraktikerin im Rahmen des Mehrstufenschemas

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2011 - Aktenzeichen L 2 R 2138/10

DRsp Nr. 2011/8409

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Verweisbarkeit einer Büropraktikerin im Rahmen des Mehrstufenschemas

Eine Büropraktikerin (22-monatige Ausbildung) kann auf eine Tätigkeit als einfache Pförtnerin verwiesen werden.

Auf der Grundlage eines vorliegenden Berufsschutzes eines Angelernten des oberen Bereichs kann eine Büropraktikerin mit einer 22-monatigen Ausbildung auf die Tätigkeit einer einfachen Pförtnerin verwiesen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 20. April 2010 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VI § 43;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.