LSG Bayern - Urteil vom 27.02.2013
L 13 R 29/11 ZVW
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG München, vom 14.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 2572/07

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung trotz eines Leistungsvermögens von 6 Stunden und mehr für leichte Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

LSG Bayern, Urteil vom 27.02.2013 - Aktenzeichen L 13 R 29/11 ZVW

DRsp Nr. 2013/7979

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung trotz eines Leistungsvermögens von 6 Stunden und mehr für leichte Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

1. Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente.