Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 13. September 2007 abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Beteiligten haben sich keine Verfahrenskosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob der Kläger - wie vom Sozialgericht ausgeurteilt - einen Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung hat oder ob ihm jedenfalls eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zusteht.
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