LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 25.08.2011
L 1 R 434/07
Normen:
SGB VI § 240 Abs. 1; SGB VI § 43;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 13.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 R 1222/05

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Funktions- und Leistungsbeeinträchtigungen bei der Fähigkeit zur strukturierten Haushaltsführung

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.08.2011 - Aktenzeichen L 1 R 434/07

DRsp Nr. 2012/2738

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Funktions- und Leistungsbeeinträchtigungen bei der Fähigkeit zur strukturierten Haushaltsführung

Wem es gelingt, seinen Tagesablauf zu strukturieren und in diesem Tagesablauf Aufgaben im Haushalt zu bewältigen, ist grundsätzlich noch in der Lage, eine leichte Tätigkeit sechs Stunden täglich zu verrichten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 13. September 2007 abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Beteiligten haben sich keine Verfahrenskosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 240 Abs. 1; SGB VI § 43;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob der Kläger - wie vom Sozialgericht ausgeurteilt - einen Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung hat oder ob ihm jedenfalls eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zusteht.