Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 31.01.2008 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Der 1957 geborene Kläger absolvierte nach eigenen Angaben von September 1972 bis August 1975 eine Gärtnerlehre. Nach Tätigkeit als Gärtner und als Bauarbeiter war er zuletzt versicherungspflichtig vom 01.01.1989 bis Juni 2004 als angelernter Arbeiter beschäftigt.
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