LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 08.02.2006
L 3 R 1643/04
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 26.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 11 RJ 1387/03

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung bei Epilepsieerkrankung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.2006 - Aktenzeichen L 3 R 1643/04

DRsp Nr. 2006/27580

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung bei Epilepsieerkrankung

1. Bei Anfallskranken hat die Begleitung durch eine Hilfsperson nur den Hintergrund, für den Fall eines Anfalls Hilfestellung zu leisten, nicht jedoch außerhalb von Anfallsituation Hilfestellung bei der Bewältigung des Arbeitsweges als solchem zu leisten. 2. Bei drei epileptischen Anfällen im Monat ist der Zugang zum Arbeitsmarkt wegen der Besonderheiten des Epilepsieleidens nicht verschlossen. Im Rahmen leichter Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes kann die Notwendigkeit der Vermeidung von Eigen- und Fremdgefährdung regelmäßig beachtet werden und führt ebenfalls nicht zu einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VI § 43 Abs. 2 ;
Vorinstanz: SG Mannheim, vom 26.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 11 RJ 1387/03