I
Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Die 1953 geborene Klägerin ist gelernte Köchin und war bis Februar 1978 in diesem Beruf tätig. Aus persönlichen Gründen gab sie den erlernten Beruf auf und arbeitete von Juli 1979 bis Juni 1992 als Gärtnergehilfin/Erntehelferin. Zuletzt von Oktober 1993 bis Oktober 1994 war die Klägerin als Landschaftsgestalterin im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt. Im Oktober 1996 zog sie sich bei einem Sturz im häuslichen Bereich eine komplette Unterschenkelfraktur links zu.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|