I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 13.03.2007 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob der Klägerin eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab Antragstellung zusteht.
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