LSG Bayern - Beschluss vom 12.03.2009
L 13 R 409/08
Normen:
SGB VI § 43; SGB VI § 240;
Vorinstanzen:
SG Landshut, vom 05.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 R 702/07

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Beeinträchtigung des Leistungsvermögens; Indizwirkung der Gewährung einer kroatischen Invalidenrente

LSG Bayern, Beschluss vom 12.03.2009 - Aktenzeichen L 13 R 409/08

DRsp Nr. 2009/10038

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Beeinträchtigung des Leistungsvermögens; Indizwirkung der Gewährung einer kroatischen Invalidenrente

Weder der Träger der deutschen Rentenversicherung noch die Sozialgerichte sind durch die Gewährung einer Invalidenrente durch einen kroatischen Versicherungsträger gebunden. Sie ist jedoch ein Indiz für die Beeinträchtigung des Leistungsvermögens. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 5. Dezember 2007 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 43; SGB VI § 240;

Tatbestand:

Streitig ist die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.