Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 28. Juni 2005 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin in dem Zeitraum Januar 2002 bis August 2004 Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit hat.
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