Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 25.Juni 2008 wird zurückgewiesen.
Die Klage gegen die Versagung einer Rente für besonders langjährig Versicherte wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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