Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 26.5.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsrechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen Entscheidungen der Beklagten nach dem Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|