Die Beschwerde gegen Ziffer I des Gerichtsbescheides des Sozialgerichts Bayreuth vom 08.10.2014 wird zurückgewiesen.
I.
Strittig ist die Aufhebung der Bewilligung und die Rückforderung von Arbeitslosengeld (Alg) für den Zeitraum vom 18.01.2007 bis 09.02.2007 (Forderung: 925.- EUR) und ab 01.12.2007 (Forderung 74.- EUR).
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