SG Altenburg, vom 17.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 17 RJ 1660/99
Anspruch auf Prozesskostenhilfe nach Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs
LSG Thüringen, Beschluss vom 12.02.2007 - Aktenzeichen L 6 RJ 918/04
DRsp Nr. 2007/20593
Anspruch auf Prozesskostenhilfe nach Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs
Nach Wegfall der Rechtshängigkeit des Hauptsacheverfahrens besteht grundsätzlich kein Raum mehr für eine PKH-Bewilligung, denn diese setzt voraus, dass die Rechtsverfolgung noch beabsichtigt ist. Mit Abschluss des außergerichtlichen Vergleiches tritt die Beendigung des Rechtsstreits ein. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]