Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 26. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.
Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Zwischen den Beteiligten ist im Hauptsacheverfahren die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung streitig.
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